Deutscher Alpenflug GmbH

Sprechfunk

Allgemeines


Flugzeuge dürfen nur betrieben werden, wenn sie mit zugelassenen und funktionsfähigen Funkgeräten ausgerüstet sind. Um die Funkgeräte zu betreiben bedarf es aus postalischen Gründen einer Erlaubnis. Die Berechtigung trägt die Bezeichnung:

Beschränkt gültiges Zeugnis für Flugfunk (BZF)

Dieses sogenannte "Flugfunkzeugnis" kann für internationalen Verkehr in Englisch (BZF I) oder für nationalen Verkehr in Deutsch (BZF II) erworben werden. Die Beschränkung für dieses Flugfunkzeugnis beruht auf die Privatpilotenlizenz (PPL) für den Sichtflug. Sollen Flugzeuge auch unter Instrumentenflugbedingungen geflogen werden, also ohne Sicht nach draußen, wird ein „Allgemein gültiges Zeugnis für Flugfunk“ (AZF) benötigt. Dieses unbeschränkt gültige Flugfunkzeugnis beinhaltet auch die Berechtigung für den Funkverkehr nach Sichtflugregeln in Englisch (BZF I) und Deutsch (BZF II).

Ausgenommen von der Verpflichtung vor Flugfunkzeugnissen ist das Führen von Ultraleichtflugzeugen, sofern diese an unkontrollierten Flugplätzen betrieben werden und nicht in freigabepflichtige Lufträume einfliegen. Für diesen Fall reicht das "UL-Fach" Flugfunk. Sollen UL-Flugzeuge ohne Einschränkung betreiben werden, empfiehlt sich auch hier der Erwerb eines BZF.
 

BZF II (Deutsch)


Für den Flugfunk im Deutschen Luftraum ist das deutsche Sprechfunkzeugnis (BZF II) Vorschrift. Wie bereits unter "Allgemeines" erwähnt, ist die einzige Ausnahme der Funk in Ultraleichtflugzeugen, sofern sie nicht den freigabepflichtigen Luftraum benutzen.

Das BZF II ist in unserer Flugschule Grundvoraussetzung für den Erwerb für das BZF I oder AZF. Sind Sie mit dem deutschen Flugfunk vertraut, können Sie durch eine Ergänzung das BZF I erwerben. Der Grundkurs für das BZF II kostet 380,- € und läuft über ein verlängertes Wochenende. Der Kurs beginnt Samstag um 10:00 Uhr in unseren Räumen am Flugplatz Kempten-Durach. Er geht Samstag, Sonntag und Montag ganztags (bis ca. 19 Uhr).
Für PPL (EASA FCL / LAPL) Piloten ist er Pflicht, für UL-Piloten dringend empfohlen. Bezüglich der Gültigkeit des BZF beachten Sie unbedingt die Seite "Sprachprüfung".

Mindestalter ist 15 Jahre.


Termine

27. - 29.04.2024
15. - 17.06.2024
27. - 29.07.2024


BZF I (Englisch)


Das BZF I (Englisch) wird für den Funkverkehr im Ausland benötigt. Es ist für Privatpiloten (PPL / LAPL) auf Flüge nach Sichtflug beschränkt.
In unserer Flugschule ist der Lehrgang als Aufbaukurs auf das BZF II ausgelegt. Flugschüler können den Lehrgang bereits vor ablegen der PPL-Prüfung absolvieren, so kann direkt das BZF I erworben werden.
Er kann aber auch nach Lizenzerwerb für Scheininhaber jederzeit besucht werden. Der Kurs findet an einem Wochenende statt, in der Regel von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr, natürlich mit entsprechenden Pausen und kostet 180,- €. In dringenden Fällen bzw. bei guten Englischkenntnissen kann er auch individuell mit dem Fluglehrer durchgeführt werden.
Ergänzend zum Flugfunk sind auch allgemeine Englischkenntnisse erforderlich, siehe dazu "Sprachprüfung".

Mindestalter ist 15 Jahre.


Termine:

06. + 07.07.2024
07. + 08.09.2024


Sprachprüfung


Für die im Funkverkehr verwendete Sprache muss zusätzlich ein Nachweis erbracht werden, nicht nur die vorgeschriebenen Sprechgruppen zu beherrschen, sondern auch gewisse Grundkenntnisse der allgemeinen Umgangssprache. Die Kenntnisse der jeweiligen Sprache werden in 6 Stufen eingeteilt. Es muss wenigstens der "Level 4" erreicht werden, maximal möglich ist "Level 6" = Muttersprache.

BZF II (Deutsch):
Im deutschen Sprechfunkzeugnis muss wenigstens der deutsche "Sprachlevel 4" eingetragen sein. Dieser ist bei einem dafür zuständigen Prüfer abzulegen. Sollte die deutsche Sprache auch Muttersprache sein, so ist eine Selbsterklärung per Formular abzugeben. Die zuständige Behörde trägt bei Scheinausstellung in dem Fall "Level 6" ein.

BZF I (Englisch):
Wenn Englisch nicht die Muttersprache ist, muss bei der Sprachprüfung wenigstens "Level 4" erlangt werden. Der erreichte Sprachlevel wird von der zuständigen Behörde in die Lizenz eingetragen.



Wichtig! Die deutsche Muttersprache kann von Deutschland, Österreich und dem deutschsprachigen Teil der Schweiz und Südtirol aus bestätigt werden. Alle anderen müssen eine deutsche Sprachprüfung ablegen, wenn sie ein deutsches Sprechfunkzeugnis besitzen oder erwerben möchten. Der "Sprachlevel 6" gilt auf Lebenszeit, "Level 4" für vier Jahre und "Level 5" für acht Jahre.